JOHANN HUEBER
Mit 24 Jahren heiratet der „Hueff- und Waffenschmid“ Johann Huber die „ehrsame Jungfrau“ Helena Mayrin, sie schenkt ihm fünf Kinder. 1876, also zwölf Jahre später, verstirbt sein Vater Simon Hueber und so erbt Johann „feurbehaussung und schmiten, pachofen, padstuben, gärten, ittem ain stickhl erdtreich ackher und auch den handtwerchzeug“. Der Besitzübertragungs- und Entschädigungsvertrag wird „dem 29 tag manats Apprill, als man zelt nach der gnaden- unnd freidenreichisten geburth unsers erlesers und seelligmachers Jesu Christi im 1687sten jahr“ beschlossen. Darin verpflichtet sich Johann Hueber unter anderem, seinen jüngeren „gebried(ern) Mathes, Peter, und Allex … die haimbatliche zueflucht“ zu gewähren. Weiters wird darin bestimmt, dass „Hanns Hueb(er) seinen weichenden prueder Petern Hueber das hueff- und waffenschmid handtwerch (so verren selbiger darzue lust hete) zu erlehrnen schuldig und verobligiert“ ist. Peter ist bereits 20 Jahre alt, aber nach dem Rechtsbegriff der damaligen Zeit hat er noch einen „verpflichteten gerhab“, also einen Vormund.
Der älteste Sohn von Johann Hueber und Helena Mayrin heißt ebenfalls Johann. Im Mai 1703, nachdem er die „Vogtbarigkheit“ und bereits „des Schmidts Handtwerks Erfähren“ hat, gibt ihm sein Vater Johann ein „Besitzverspröchen“. Denn „auf sein des Vattern yber khurz oder lang nach göttlichen willen ervolgten tödtlichen Hintrith“, also nach seinem über kurz oder lang zu erfolgenden Tod vermacht er ihm, „seinen eltristen Sohn den Besiz“ darunter auch die „Hamber- und Hanntschmiten“. Es scheint so, als will Johann alles noch vor seinem Tode regeln, da er vermutlich von seinen Erfahrungen mit der Besitzübergabe seines Vater Simon geprägt ist.
Johann Hueber verstirbt mit 65 Jahren am 11. März 1716 in Mitterolang.